Hofladen - Magazin  Direktvermarkter - Magazin - gesunde Ernährung - Bio - Naturprodukte - Bauernhof - landwirtschaftliche Direktvermarktung
 
Sonstiges

Das Hofladen - Journal

Nahrhaftes, Agrarerzeugnisse, Interessantes zu Ernährung und Hintergrundinfos.

SONSTIGES

Legal "vergessenes Obst" oder "freies Obst" ernten

Obstbäume voll mit reifen Früchten die offensichtlich nicht abgeerntet werden, verleiten viele dazu sich das Obst einfach zu eigen zu machen. Die Rechtfertigungen: Mundraub, die Bäume und Grundstücke sind ungepflegt oder sonst fällt vollends alles auf den Boden und verdirbt.
Legal "vergessenes Obst" oder "freies Obst" erntenObstbäume am Straßenrand, verwilderte Grundstücke, nicht abgerntete Apfelbäume, liegengebliebene Kartoffeln und vieles mehr läßt viele überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre hier zu ernten. Nach dem Motto "allemal besser als wenn es verfault".

Bedenken und beachten sie:
  • Früchte auf Flächen, die landwirtschaftlich oder gärtnerisch angebaut sind darf man nicht pflücken. Keinesfalls. Maiskolben, Kürbisse, Kohlköpfe, Kartoffeln etc. nicht vom Acker, oder Obst von Bäumen nehmen. Seit 1975 fällt es unter Diebstahl, wenn man -  unerlaubt - auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen Gemüse / Früchte / Obst erntet.
  • Nicht landwirtschaftlich angebaut - also z.B. Nachbars Garten - abzuernten ist auch nicht erlaubt - auch nicht von den Zweigen, die über dessen Grundstück hinausragen.
  • Pflücken / ernten wild lebender Pflanzen erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz. Pilze, Nüsse, Beeren z.B. im Wald, Kräuter, das Obst / Früchte wilder Bäume darf man also ernten - in kleinen Mengen und zum privaten Gebrauch. Wenn sie nicht unter Naturschutz stehen!

Die spannende Frage bleibt wo darf und kann man sich bedienen, und muß nicht zusehen wie es vergammelt.


  • Am einfachsten: Fragen sie nach dem Besitzer und holen seine Erlaubnis ein.

  • Öffentlicher Grund
    Gratis-Obst gibt es oft am Straßenrand, bzw. von Bäumen auf öffentlichen Flächen. (In Sachsen-Anhalt z.B. gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums in Magdeburg über 300.000 Obstbäume an Straßenrändern, die mit süßen und vor allem kostenlosen Früchten locken).
  • Örtliche Behörden wissen was öffentlicher Grund oder Privatbesitz ist (hierfür einfach die Gemeinde / Stadt, Untere Naturschutzbehörden, Naturschutzbund NaBu etc. fragen - oft reicht ein Anruf)

  • Internetportale die "freies Obst" verzeichnen sind z.B.:
    - Mundraub
    - Streuobstwiesen-Börse

  • Vielerorts werden auch Streuobstbäume zum ernten versteigert
    Bassenheim Versteigerung Streuobstbäume

Sie würden ihr Obst "verschenken" / abernten lassen!?
Melden sie es bei ihrer Kommune, oder tragen sie es in den obigen Portalen ein!!

Wenn sie - egal wo - ernten, gehen sie pfleglich mit den Bäumen, Büschen und Arealen um!!


Wenn sie weitere Quellen / Kontakte kennen nehmen wir sie gerne auf!