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Informationen zum Bio-Siegel

Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio- Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.

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Mit dem Bio- Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültige Rechtsvorschrift garantiert einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung. Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz.

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen.
  • Der Einsatz von Gentechnik ist verboten.
  • Viele Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und/ oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Für Ihre Sicherheit: Genaue Kontrollen

  • Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.
Weitere Informationen zum Bio-Siegel erhalten Sie hier: http://www.biosiegel.de/startseite/